Rathaus, © Gemeinde Krün

 

Bekanntmachungen

Allgemeine Informationen

 

Informationen zur Vergabe von drei Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet Krün Süd-Ost

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Gewerbefläche in Krün. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Grundstücke mit Erbbaurecht genauso beschlossen, wie die geforderten Unterlagen für die Bewerbung.

Nachstehend finden Sie die notwendigen Informationen zu den Gewerbeflächen und zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse geschaeftsleitung@gemeinde-kruen.de an uns. Wir bitten um Verständnis, dass detaillierte Informationen nur nach vorheriger Terminvereinbarungen möglich sind.

Bauamt

Aufstellung des Bebauungsplan B-032 "Sondergebiet Kieswerk und Recycling - Krüner Weide" sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Krün

 

Aufstellung des Bebauungsplan B-039 "Gewerbegebiet Süd-Ost" sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Krün

 

Aufstellung des Bebauungsplan B-040 "Energiezentrale Hotel Kranzbach" sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Aufstellung des Bebauungsplan B-045 "Kranzbach" (3. Änderung, ehemals 5. Änderung)

 

Aufstellung des Bebauungsplan B-046 "Am Waldeck"

 

Aufstellung des Bebauungsplan B-037 "Gut Elmau" sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Krün

 

Aufstellung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet "Am Barmsee" 

 

Kasse und Steueramt

Grundsteuerreform

Satzungen und Verordnungen

Sitzungen des Gemeinderates

Leader-Förderung nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 06.11.2023 E3-7020.2-1/1263

Projekt: "Plastikfrei und nachhaltig feiern"

 

Betretungsverbot für Futterwiesen (Hegezeit)

Wiesen und Weiden werden als landwirtschaftliche Nutzflächen verwendet. Sie dienen Stall- und Weidetieren als wichtige Futtergrundlage.

Während der Aufwuchszeit

von 01. April bis 30. September

dürfen diese Flächen nicht betreten werden.

Auch in der übrigen Zeit sind diese Flächen schonend zu behandeln.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere schöne Natur und nutzen Sie die vorhandenen und ausgeschilderten Wege.

Abfälle sind stets ordnungsgemäß zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.

Vielen Dank.

Hinweise für den Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Liebe Grundstückseigentümer,

oft machen sich private Hecken, Sträucher und Bäume im öffentlichen Verkehrsraum breit. Sie schränken die Sicht und die Nutzbarkeit der Gehwege und damit die Verkehrssicherheit ein.

Durch in den Straßenraum wachsende Sträucher, Hecken und Bäume oder durch herab hängende Äste entstehen oft unbeabsichtigt Gefahrensituationen. Die Nutzbarkeit des Gehweges für radfahrende Kinder und Fußgänger wird eingeschränkt. Eine schlechte Sicht an Kreuzungen kann zu Unfällen führen. Oft werden auch Verkehrszeichen verdeckt oder die Straßenbeleuchtung funktioniert nur eingeschränkt.

Oft haben sich überwiegend Hecken so stark ausgebreitet, dass der angrenzende Gehweg oder die Fahrbahn nicht mehr vollständig den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht.

Bitte bedenken Sie, dass Fußgänger behindert, Sichtmöglichkeiten eingeschränkt und Fahrzeuge beschädigt werden können. Dies stellt eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dar, die die Gemeinde Krün als zuständige Stelle für Sicherheit und Ordnung nicht hinnehmen kann.

Die Gemeinde Krün bittet Sie, alle in den öffentlichen Verkehrsraum gewachsenen Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Witterungsverhältnisse, kann auch der Winterdienst der Gemeinde dadurch massiv beeinträchtigt werden.

Wichtige Hinweise (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG):

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung sind ganzjährig zulässig. Bitte beachten Sie, dass sofern ein radikaler Rückschnitt notwendig ist, dieser nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar erlaubt ist.

Die Gemeinde Krün bedankt sich vorab für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.