Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026
Am Sonntag, den 08. März 2026 finden die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern statt. Diese finden in der Regel alle 6 Jahre statt.
Dabei werden in unserer Gemeinde folgende Mitglieder und Ämter gewählt:
- Mitglieder des Gemeinderates (Anzahl: 14)
- erster Bürgermeister / erste Bürgermeisterin
- Mitglieder des Kreistages (Anzahl: 60)
- Landrat / Landrätin
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt gemäß Art. 1 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG) sind bei Gemeinde- und Landkreiswahlen alle Personen, die am Wahltag
- Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
- nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer darf kandidieren?
Für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats ist jede Person wählbar, die am Wahltag
- Unionsbürgerin oder Unionsbürger im Sinn von Art. 1 Abs. 2 ist (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält; Art. 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 gilt entsprechend.
Stimmenzahl und Vergabe der Stimmen
Jede stimmberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder (in Krün insgesamt 14) oder Kreisrätinnen und Kreisräte (im Landkreis Garmisch-Partenkirchen insgesamt 60) zu wählen sind.
Dabei kann jede stimmberechtigte Person innerhalb der ihr zustehenden Stimmenzahl, einer sich bewerbenden Person bis zu drei Stimmen geben.
Wer sind die Wahlleiter?
Der Gemeinderat beruft eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter.
In der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025 wurden Herr Simon Kriner zum Wahlleiter und Herr Matthias Bader zum Stellvertreter der Gemeinde Krün berufen.
Weitere Informationen:
Für die Entgegennahme von Wahlvorschlägen und die Eintragung in ggfs. erforderliche Unterstützungslisten ist das Rathaus Krün während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) geöffnet.
Insbesondere an den Brückentagen am 22.12. / 23.12. / 29.12. / 30.12. und 02.01. ist das Rathaus während den oben genannten Zeiten immer besetzt.
Aufgrund einer Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor der Wahl (= 16. Februar 2026) erteilt bzw. ausgegeben werden!
Links und Bekanntmachungen:





