Gemeinden wird die kommunale Planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. Sie können Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden von den Gemeinden anhand von Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan und von der Rechtsnatur ein Gemeinderatsbeschluss. Ein tatsächliches Baurecht kann aus dem Flächennutzungsplan daher nicht abgeleitet werden.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets.Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. In einem Bebauungsplan können u.a. Aussagen über die Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Baugrenzen und Baulienien, Firstrichtungen etc. getroffen werden.

Bauleitpläne Bayern

Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an unser Bauamt:

In der unten dargestellten Karte sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Krün in gelb dargestellt. Mit Klick auf den gelb markierten Bereich erhalten Sie weitere Informationen zum jeweiligen Plan.